Allgemeine Verkaufsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen

Das Formular der allgemeinen Verkaufsbedingungen von AXO Science SAS (nachstehend als AXO Science bezeichnet), in Übereinstimmung mit Artikel L.441-6 des Handelsgesetzbuchs, die Grundlage der geschäftlichen Verhandlung zwischen den Parteien bezüglich des Verkaufs der Systeme, Reagenzien und Bedarfsartikel (die Produkte) von AXO Science. Die darin genannten Bedingungen gelten für jegliche Bestellungen des Kunden und haben Vorrang vor jeglichen Kaufbedingungen, falls nicht ausdrücklich schriftlich anderweitig mit der Verkaufsabteilung von AXO Science vereinbart. Das Aufgeben einer Bestellung bedeutet, dass der Kunde sich vollkommen, ohne Vorbehalte mit den allgemeinen Verkaufsbedingungen von AXO Science einverstanden erklärt.

01) BESTELLUNGEN

Nur schriftlich (per E-Mail, Fax oder Brief) an das Verkaufsverwaltungsteam von AXO Science gesendete Bestellungen werden akzeptiert. Alle Bestellungen müssen die Kontonummer des Kunden enthalten, Liefer- und Rechnungsadresse sowie Artikelnummer und vollständigen Namen des Elements.

AXO Science behält sich das Recht vor, jegliche Bestellung abzulehnen oder auszusetzen, wenn es glaubt, dass die Situation des Kunden ein Risiko für AXO Science bedeuten könnte um die geschuldeten Beträge einzutreiben oder falls das Produkt nicht verfügbar ist.

02) LIEFERUNG 

AXO Science liefert dem Kunden die in der von Axo Science akzeptierten Bestellung angegebenen Produkte. Die Produkte müssen gemäß den in der von Axo Science akzeptierten Bestellung festgelegten Vereinbarungen geliefert und installiert werden. Dabei wird darauf hingewiesen, dass die nachstehenden Zeiträume nur zu Informationszwecken angegeben werden.

a) Reagenzien und Bedarfsartikel

Reagenzien auf Lager können so schnell wie möglich geliefert werden, je nach Lieferort. Die Lieferungen erfolgen, je nach Ermessen von AXO Science, in Paketen oder auf Paletten. Bei zeitweiser Nichtverfügbarkeit wird eine Benachrichtigung per E-Mail oder per Fax gesendet. Die Restmenge der Bestellung wird geliefert, sobald sie verfügbar wird.

Soweit nicht anderweitig angegeben und von AXO Science genehmigt erfolgt die Lieferung per CPT (frachtfrei bis zum vereinbarten Zielort, Incoterms® 2020 ICC) für alle Sendungen.

b) Systeme und Maschinen

Systeme werden mit einem geschätzten Lieferzeitraum von 8 (acht) Wochen geliefert, gemäß der Annahmeerklärung des ordnungsgemäß unterzeichneten Bestellscheins. In Fall einer Finanzierung durch eine Finanzgesellschaft, wird als Datum, der Termin festgelegt, an dem AXO Science die Finanzierungszusage von der besagten Gesellschaft erhalten hat.

Einstellung und Installation werden in den Räumlichkeiten des Kunden vorgenommen. Nach der Installation unterzeichnen die Parteien den entsprechenden Ersten Qualifizierungsbericht des Systems, in dem die Akzeptanz des Systems durch den Kunden festgelegt wird. Hinsichtlich des Verkaufs von mit dem Netzwerk des Kunden verbundenen Systemen, bleiben die Verbindungsservices für das Gerät unter der Verantwortung des Kunden.

Soweit nicht anderweitig angegeben und von AXO Science genehmigt erfolgt die Lieferung per CPT (frachtfrei bis zum vereinbarten Zielort, Incoterms® 2020 ICC) für alle Sendungen.

03) PREIS

Soweit nicht anderweitig angegeben (Nettopreis, Preisengagement für einen festgelegten Zeitraum usw.) verstehen sich die angegebenen Preise ausschließlich der Steuern und die MwSt. soll zu dem zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Satz hinzugefügt werden. Die Preise für Reagenzien, Bedarfsartikel und Nebenprodukte sind die am Tag der Lieferung geltenden.

04) RECHNUNGSSTELLUNG

Die Reagenzien, Bedarfsartikel und Nebenprodukte werden am Tag der Lieferung in Rechnung gestellt. Die Systeme werden am Datum der Unterzeichnung des Ersten Qualifizierungsberichts in Rechnung gestellt. Bei der Unterzeichnung des Verkaufsvertrags oder des Angebots können Vorauszahlungen verlangt werden. Bei Verpflichtung zu einer jährlichen Mindestbestellung wird eine potentielle Anpassung zum 31. Dezember jeden Jahres vorgenommen und eine zusätzliche Rechnung, die der Gesamtsumme der jährlichen Verpflichtung entspricht wird dem Kunden gesendet. Rechnungen werden in Papierform oder in elektronischem Format gesendet. Soweit nicht anderweitig angegeben behält sich AXO Science das Recht vor, Rechnungen am Ende jedes Monats zu senden, und dabei die während dieses Monats gemachten Lieferungen zusammenzufassen.

Schlichte und einfache Annahme des Betrags der Rechnungen wird vorausgesetzt, wenn den Kunde besagte Rechnungen mit dem Verkaufsverwaltungsteam von AXO Science innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Ausstellung nicht anficht.

05) ZAHLUNG

Soweit von AXO Science im Angebot nicht anderweitig vermerkt, muss die Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab dem Rechnungsdatum per Bankscheck oder Postscheck bzw. per Überweisung erfolgen.

Bei Zahlungsverzug schludet der Kunde AXO Science ab dem ersten Tag nach dem in der Rechnung angegebenen Zahlungsdatum Säumniszuschläge, die automatisch fällig werden. Die Summe genannter Zuschläge wird basierend auf der Zinsrate plus 10 Prozentpunkte berechnet. Eine pauschale Geldstrafe von 40 € für die Eintreibungskosten von Schulden wird ebenfalls fällig. AXO Science kann eine zusätzliche Strafe für jegliche angefallenen Kosten bezüglich der Eintreibung der Schulden verlangen.

Unbeschadet des oben Genannten, behält sich AXO Science, falls der Kunde eine einzige Verbindlichkeit nicht bezahlt oder nicht den Zahlungsbedingungen entspricht, oder falls AXO Science glaubt, dass die finanzielle Situation des Kunden ein Risiko dafür darstellt, dass AXO Science, die geschuldeten Beträge eintreiben kann, Folgendes vor:

- sofort alle garantierten Zahlungserleichterungen und spezifischen geschäftlichen Bedingungen zurückzunehmen

- ohne Vorankündigung oder Vergütung alle derzeit in Ausführung befindlichen Bestellungen auszusetzen oder zu stornieren

- Bargeldzahlungen für alle nachfolgenden Lieferungen vor jeder Auslieferung zu fordern oder jegliche andere Zahlungsmittel, wie von AXO Science gewählt,

- sofortige vollständige Bezahlung des geschuldeten Restbetrags fordern.

06) LEASING

Falls das System durch Leasing finanziert wird, muss die Finanzierungsorganisation die Rechte und Verpflichtungen dafür in ihrer Eigenschaft als Kunde übernehmen und als Garant dafür auftreten, dass der Endkunde den Rechten und Verpflichtungen, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben entspricht.

07) RISIKOTRANSFER UND EIGENTUMSVORBEHALT

Alle verkauften Produkte verbleiben das Eigentum von AXO Science bis Hauptkosten und Nebengebühren vollständig bezahlt wurden. AXO Science behält sich das Recht vor, jegliche notwendigen Mittel einzusetzen, um das Produkt bei Nichtbezahlung wiederzuerlangen, oder wiedererlangen zu lassen, da Nichtbezahlung zu einem Produktanspruch führen kann. Der Anteil des Preises, der schon bezahlt wurde, bleibt Eigentum von AXO Science als Ausgleich für die Benutzung des Produkts; im Sinne dieser Klausel bedeutet die Ausgabe eines Dokuments, das einen Zahlungsverpflichtung erstellt keine Zahlung.

Soweit nicht anderweitig angegeben trägt AXO Science die Produkttransportkosten ist aber nicht für die Risiken haftbar. Die Risiken werden von dem Moment an auf den Kunden übertragen, in dem das Produkt dem Transporteur übergeben wird. Von da an ist der Kunde für jegliche Beschädigungen verantwortlich, die das Produkt erleidet oder die sich aus dem Produkt ergeben. Letzterer muss deshalb gewährleisten, dass seine Versicherung das gelieferte Produkt von diesem Zeitpunkt an abdeckt.

08) RÜCKVERFOLGBARKEIT

Die von AXO Science verkauften Produkte haben spezifische technische Eigenschaften, die Übereinstimmung mit Rückverfolgbarkeitsregeln erfordern und die der Bedienungsanleitung entsprechen müssen. Folglich behält sich AXO Science das Recht vor, die Produkte ausschließlich an Profis zu verkaufen, die berechtigt sind, Ergebnisse biologischer Analysen zu erstellen. Der Kunde kümmert sich darum, allen Regeln zur Rückverfolgbarkeit zu entsprechen und die Benutzungs- und Lagerungsbedingungen für die Produkte einzuhalten, die er bestellt oder benutzt. AXO Science kann nach dem Zeitpunkt der Lieferung, wie in der Bestellung von Kunden angegeben nicht für fehlende Übereinstimmung mit diesen Regeln verantwortlich gemacht werden.

09) ANSPRÜCHE

Jegliche logistischen Ansprüche müssen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Produkts an das Verkaufsverwaltungsteam von AXO Science gesendet werden und jegliche technischen Ansprüche an das Kundendienstteam. Produkte können nicht ohne vorherige Zustimmung durch AXO Science zurückgesendet werden, das nach seinem alleinigen Ermessen entscheidet, sie zu ersetzen.

10) GARANTIEN

Während der Garantieperiode gewährleistet AXO Science Reparatur und Lieferung von Ersatzteilen zum korrekten Funktionieren des Systems oder kümmert sich darum, dass dies in seinem Auftrag von einer Spezialwartungsfirma in seinem Auftrag übernommen wird. Ausgenommen davon sind Bedarfsartikel und Nebenprodukte für die Systeme.

Nach Ablauf der Garantieperiode, muss der Kunde, falls er keinen Ad-hoc-Wartungsvertrag abgeschlossen hat, auf seine Kosten die Wartung des Systems gewährleisten.

Die Garantie von AXO Science gilt nicht für Produkte, die auf eine Art und Weise gehandhabt oder benutzt wurden, die nicht den Gebrauchsanweisungen in der Bedienungsanleitung von AXO Science entspricht. Der Kunde muss den Bedingungen der medizinischen biologischen Praxis gemäß dem Gesetz über das öffentliche Gesundheitswesen entsprechen.

a) Reagenzien:

Die Reagenzien von AXO Sciences müssen bei In-Vitro-Diagnosen benutzt werden und von ausreichend geschulten Profis in strenger Übereinstimmung mit der Bedienungsanleitung benutzt werden. Die Übereinstimmung mit den in den technischen Datenblättern angegebenen Spezifikationen wird bis zum Ablauf des Haltbarkeitsdatums garantiert.

b) Systeme und Maschinen:

Die Garantie für die Systeme, einschließlich Teile und Labor, hauseigenes Atelier Erfassung und Rücksendungsservice, gilt für 12 Monate ab dem Lieferdatum.

Die oben genannte Garantie und die Garantie gegen versteckte Mängel sind die einzigen von AXO Science gewährten Garantien und werden vom Kunden unter Ausschluss jeglicher anderer Garantie, schriftlicher oder mündlicher Form, explizit oder implizit akzeptiert, insbesondere jegliche Garantie bezüglich einer Anpassung der Produkte zu einem bestimmten Zweck.

11) WARTUNGSVERTRAG

Für die Systeme und Maschinen kann der Kunden im Rahmen der ursprünglichen Garantie einen von AXO Science angebotenen Wartungsvertrag in Anspruch nehmen, der auf der Vereinbarung dazu basiert und unabhängig definiert wurde. Der vorgenannte Wartungsvertrag muss jedoch vor dem Ablauf der ursprünglichen Ein-Jahres-Garantie unterzeichnet werden. Um die im Rahmen des Wartungsvertrags angebotenen Services in Anspruch zu nehmen, muss der Kunde AXO Science den Fernzugriff auf die Systeme des Verkaufsverwaltungsteams gestatten. Wo Fernzugriff nicht möglich ist, bleiben die Verpflichtungen von AXO Science im Rahmen des Wartungsvertrags bis zur Wiederherstellung des Fernzugriffs ausgesetzt.

12) INSTALLIEREN DER SYSTEME UND MASCHINEN

Während der anfänglichen Installation der Systeme wird dem Kunden zuvor eine Liste an Voraussetzungen gesendet. Sind eine oder mehrere Voraussetzungen am Tag der Installation nicht erfüllt, werden die entstandenen Zeit- und Reisekosten auf den festgelegten Installationspreis aufgeschlagen. 

13) ABFALL

In Übereinstimmung mit Erlass Nr. 2005-829 vom 20. Juli 2005, aufgehoben durch Erlass 2007-1467 vom 16. Oktober 2007 wird, falls nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart festgelegt, dass AXO Science auf Kosten des Kunden dafür verantwortlich ist, Abfall von den Systemen zu entfernen und zu verarbeiten, die als elektrische und elektronische Ausrüstung identifiziert und gekennzeichnet sind.

Die Verpflichtungen des Kunden (insbesondere bezüglich Kontamination), denen der Kunde entsprechen muss, werden in der „Bedienungsanleitung“ für das entsprechende System definiert. Die Bedingungen für die Bereitstellung des Systeme, sowie die mit diesen Services verbundenen Kosten, werden dem Kunden auf Anfrage gesendet. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass der Kunde, als Wächter der Ausrüstung für das gesamte System und für dessen Bereitstellung für AXO Science verantwortlich ist. Jegliche anfallenden Kosten oder erlittenen Schäden, die durch Fahrlässigkeit des Kunden und /oder Nichterfüllung seiner vorgenannten Verpflichtungen entstehen, führen zu Vergütungen für AXO Science.

Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass falls die von AXO Science gelieferte Ausrüstung weiterverkauft wird, und/oder im Falle eines wie auch immer gearteten Transfers der Pflegschaft, als Leihgabe oder als Leasing, kostenlos oder gebührenpflichtig, als Schenkung oder anderweitig, innerhalb des Landes oder ins Ausland, AXO Science automatisch, ohne jegliche andere Bestimmungen, im Sinne des vorgenannten Erlasses von seinen Finanzierungsverpflichtungen frei gestellt ist, sowie von seinen Verpflichtungen die Entfernung des besagten Abfalls zu organisieren. AXO Science kümmert sich darum alle notwendigen Informationen zu der betroffenen Ausrüstung zu senden. Der Kunde ist vollständig für die Durchführung eines geeigneten Managements von Dokumenten, Technik und Verwaltung verantwortlich. Dies soll eine Garantie für AXO Science bieten und AXO Science gegenüber jeglichen potentiellen Schäden, Kosten, oder Aktionen Dritter schadlos halten, einschließlich der betroffenen Behörden, im Falle von schlechter Ausführung dieser Verpflichtung.

14) HAFTUNG

Auf die Hardware gilt eine Garantie für Fehlerfreiheit und Herstellungsmängel für einen Zeitraum von 30 Tagen ab dem Datum, an dem der Kunde den Ersten Qualifizierungsbericht unterzeichnet. Bei der Lieferung ist die von AXO Science gelieferte Software frei von jeglichen bekannten Computerviren. Die von AXO Science ausgeführte Arbeit erfolgt unter Verwendung von Tools, die durch Anti-Virus-Software mit Signatur-Updates geschützt sind. Der Kunde ist dafür verantwortlich, einen Schutzplan gegen ein solches Risiko für alle Daten auf seinem IT-System (IT-Ressourcen den Kunden) für die Zukunft einzurichten. Der Kunde muss sicherstellen, dass seine IT-Ausrüstung mit der von AXO Science vorgeschlagenen kompatibel ist. Letzteres kann nicht für jegliche Vireninfektionen verantwortlich gemacht werden. Außerdem bewährt sich AXO Science das Recht vor, zusätzliche Services in Rechnung zu stellen, die sich aus einer existierenden Kontamination in der IT-Ausrüstung des Kunden ergeben.

15) PERSÖNLICHE DATEN

Der Kunde akzeptiert, dass persönliche Daten entweder von AXO Science oder anderen Einheiten in der AXO Science Group benutzt werden, gemäß den Vorschriften des Gesetzes “IT und Freiheiten” vom 6. Januar 1978, geändert durch das Gesetz zum “persönlichen Datenschutz bezüglich der Verarbeitung persönlicher Daten“ vom 6. August 2004 und der Verordnung (EU) Nr. 2016/679, bekannt als Allgemeine Datenschutzverordnung. Der Kunde hat, in Übereinstimmung mit besagtem Gesetz, ein Recht auf Zugriff, Änderung und Berichtigung der ihn betreffenden Daten. Um dieses Recht auszuüben, kann der Kunde den Kundenmanager kontaktieren.

Als Teil der Garantievorgänge für die von AXO Science verkauften Systeme oder der von letzterem unternommenen Qualitätskontrollmaßnahmen, akzeptiert der Kunde, dass AXO Science auf die persönlichen Daten des Kunden zugreift, welche vom Kunden für den Zeitraum zur Durchführung der betreffenden Vorgänge anonymisiert werden müssen.  AXO Science kümmert sich ab Beginn der Durchführung der betreffenden Vorgänge geeignete Sicherheitsvorrichtungen und -vorgänge einzurichten, um die Sicherheit, Integrität und Vertraulichkeit der Kundendaten strengstens zu garantieren.

Der Kunde und AXO Science kümmern sich darum, ihren jeweiligen Verpflichtungen in Anwendung des vorgenannten Gesetzes vom 6. Januar 1978 zu entsprechen. Es wird angegeben, dass der Kunde, im Sinne von Artikel 34 des Gesetzes vom 6. Januar 1978 dafür verantwortlich ist, die persönlichen Daten zu bearbeiten, die er an AXO Science sendet, welches auf Anweisungen des Kunden handelt und als Untervertragsnehmer im Sinne des Gesetzes “IT und Freiheiten” fungiert.

16) TRANSFER

Der Kunde hat nicht das Recht sämtliche oder einen Teil der durch die Vereinbarung entstandenen Rechte und Verpflichtungen, auf welche Art und Weise auch immer, an einen Dritten zu übertragen oder weiterzuleiten. Sollte es beim Kunden zu einem Leitungswechsel oder einer Restrukturierung (außer unternehmensintern) wie z.B. einer Fusion kommen, läuft die Bestellung nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von AXO Science weiter. Der Kunde akzeptiert von nun an, dass AXO Science die Bestellung transferiert, oder dass ein Leitungswechsel zu einer dritten Partei erfolgen kann.

17) VERTRAULICHKEIT

Der Kunde achtet auf strikte Einhaltung der Vertraulichkeit der ihm von AXO Science gesendeten Informationen und verpflichtet sich, die ihm von AXO Science gegebenen Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht offen zu legen.

18) WEITERVERKAUF

Der Kunde achtet darauf, die Produkte von AXO Science ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht weiter zu verkaufen. Falls AXO Science dem Kunden seine Zustimmung erteilt hat, entspricht der Weiterverkäufer des Kunden strengstens den Bedingungen der Vereinbarung und dem geographischen Bereich für den Weiterverkauf der Produkte, den die Vereinbarung abdeckt. Der Weiterverkäufer des Kunden übernimmt die Verantwortung für Import und Marketing in Verbindung mit dem Verkauf der Produkte und muss gewährleisten, dass die Produkte den geltenden Vorschriften für die betroffenen geographischen Bereiche entsprechen.

19) SOFTWARE

Die im Preis enthaltene Software unterliegt einer nicht exklusiven Benutzerlizenz: diese Software darf ohne ausdrücklich Zustimmung von AXO Science nicht vervielfältigt, geändert, übertragen, per Unterlizenz betrieben oder angepasst werden. Mit Ausnahme des vorgenannten Benutzungsrechts besitzt der Kunde keinerlei Recht auf geistiges Eigentum, Titel und Interessen an der Software.

20) GELTENDES RECHT - GERICHTSBARKEIT

Die hier genannten Allgemeinen Verkaufsbedingungen unterliegen, hinsichtlich ihrer Gültigkeit, Auslegung und Erbringung französischem Recht. Im Falle eines Rechtsstreits sind ausschließlich die Gerichte von Lyon zuständig, auch bei mehreren Beklagten oder Berufungen Dritter. In seiner Eigenschaft als professionell tätige Person im Bereich Medizin und Biologie muss der Kunde alle notwendigen Maßnahmen treffen, um zu gewährleisten, dass Systeme, Reagenzien und Software gemäß den rechtlichen Vorschriften und Standards benutzt werden, denen sie unterliegen, insbesondere bezüglich Systeminstallation und Analyseleistung. Als Experte muss der Kunde die Systeme nicht nur in strikter Übereinstimmung mit den Empfehlungen von AXO Science verwenden, sondern ist auch für jegliche Interpretation oder Verwendung der produzierten Ergebnisse verantwortlich. Der Kunde hält AXO Science gegen jegliche Aktionen Dritter schadlos, die sich auf Folgen nicht ordnungsgemäßer Verwendung der Produkte beziehen. Die Haftung von AXO Science für jegliche Verluste oder Beschädigungen durch jegliche Ursachen, einschließlich seiner Fahrlässigkeit, kann keinesfalls den Verkaufspreis der Produkte übersteigen, auf die sich diese Forderung bezieht; oder, nur nach Ermessen von AXO Science Reparatur oder Ersetzen der genannten Produkte sowie die zugehörigen Lieferkosten. AXO Science kann nicht für direkte oder indirekte Beschädigungen haftbar gemacht werden, sowohl bezüglich Vertragshaftung als auch Delikthaftung oder sonstigem.